Entlastungsangebote

Angehörige zu Hause zu pflegen ist für viele eine Selbstverständlichkeit aber auch eine große Herausforderung. Gerade dann sind Auszeiten wichtig, wenn die Pflegeperson krank ist oder in Urlaub gehen möchte.

Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Wenn die betreuende Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, weil sie wegen Krankheit ausfällt oder durch Urlaub verhindert ist, kann es in der häuslichen Pflege zu Engpässen kommen. Hier unterstützt die Pflegeversicherung mit Leistungen der Verhinderungspflege.

Für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr werden bis zu 1.612 € zur Verfügung gestellt.
Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der zu Pflegende zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist und mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden, wenn die Verhinderung der Pflegeperson weniger als
8 Stunden pro Tag beträgt. In diesem Fall erfolgt keine Begrenzung auf 6 Wochen, die anfallenden Kosten können bis zu 1.612 € erstattet werden und das Pflegegeld wird in voller Höhe weitergezahlt.

Ergänzend kann das für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehende Budget ( 1.612 € je Kalenderjahr ) bis zu 50 %, also in Höhe von 806 € auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege verringert sich entsprechend.

Wir informieren Sie gerne wie wir während ihrer Abwesenheit die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen stundenweise sicherstellen können.

Hallo, wie geht´s?

Wir kümmern uns um Ihren Angehörigen und Sie können z.B. beruhigt in den Urlaub fahren. Wir rufen täglich zur vereinbarten Zeit an, fragen wie es geht, erinnern an wichtige Termine usw. Wenn Sie es wünschen, machen wir auch täglich einen kurzen Besuch bei Ihrem Angehörigen. Wenn Hilfe benötigt wird, sind wir da.